Juristischer Weg zur NPO gUG (Quest)
Wir stehen vor bei der Gründung mittlerweile vor einigen juristischen Fragen, die wir gerne nachhaltig beantworten würden. (Details)
Generelle Fragen an Juristen:
- Können Sie so ein Projekt unterstützen?
- Wenn ja, wie?
- Ändert sich das Kundenverhältnis vor / nach der Gründung?
- Behandeln Sie gemeinnützige / non-profit Unternehmen anders als reguläre?
- Was würde eine solche Unterstützung, von jetzt bis zur abgeschlossenen Gründung, kosten?
- Aktuelle Schätzungen finden Sie hier.
- Wie ist Ihr / der allgemeine Umgang mit der pro bono Regelung?
- Aktuelle Einschätzungen finden Sie hier.
- Wenn ja, wie?
- Können Sie von so einem Unternehmen nach der Gründung profitieren?
- Können wir kooperieren?
- Können wir für und mit Ihnen arbeiten?
- Was sind die juristischen Rahmenbedingungen dafür?
Datenschutz und Vertragsrecht:
- Ich möchte viele Daten sammeln, verarbeiten und bereitstellen, die unter Urheberrecht stehen – dazu schreiben wir derzeit die Besitzer an und erkundigen uns per Mail, ob wir die Inhalte verwenden dürfen. Mit Gründung möchten wir auch hier auf ordnungsgemäßen Standard umsteigen:
- Können Sie helfen, dafür schlanke, jedoch wirksame Formalien zu entwickeln?
- Reicht z.B. ein Blatt mit „Ich erlaube“ -> bis zu 10 Checkboxen ankreuzen -> Unterschrift?
- Können Sie helfen, dafür schlanke, jedoch wirksame Formalien zu entwickeln?
- Des Weiteren stehen noch viele Punkte aus, wie § 5 & 6 des Teledienstgesetzes, Datenschutz, Haftungsausschluss, …
Urheber- / Verwendungsrecht / Geheimhaltung wissenschaftlicher Arbeiten:
- Studentische Arbeiten:
- Wie dürfen Studierende die Ergebnisse ihrer Arbeiten verwenden? Dürfen sie, soweit keine Geheimhaltungs- bzw. verwendungsrechtlicher Vertrag o.ä. unterschrieben wurde, alles frei verwenden, oder obliegt eine gewisse Grundvereinbarung, was (nicht) damit getan werden darf?
- Dürfen Studierende beispielsweise ihre Arbeit verteilen, ein Buch daraus schreiben oder ein Video daraus machen?
- Wie dürfen (nicht-) wissenschaftlich Mitarbeitende (WMA) der Uni mit studentischen Arbeiten interagieren, die sie nicht selbst betreuen? Darf Hilfestellung gegeben werden, darf kommentiert werden oder ist der Prozess der Entstehung außer der Teilhabe des Betreuenden unbeeinflusst zu belassen?
- Ändert sich diese Lage, sobald die Arbeit abgegeben und bewertet ist? Darf dann in Retrospektive kommentiert werden? Darf dieser Kommentar wiederum verteilt, ein Buch daraus geschrieben oder ein Video daraus erstellt werden?
- Dürfen studentische Arbeiten als Datengrundlage für wissenschaftliche Arbeiten (differenziert nach Kategorie: studentische Arbeit | prototypische Forschungsarbeit | Publikation | Dissertation) verwendet werden?
- Falls ja, welche Vereinbarungen müssen dafür mit den Studierenden getroffen werden? Worauf ist die Verwendung ohne weitere Vereinbarung limitiert?
- Wie dürfen Studierende die Ergebnisse ihrer Arbeiten verwenden? Dürfen sie, soweit keine Geheimhaltungs- bzw. verwendungsrechtlicher Vertrag o.ä. unterschrieben wurde, alles frei verwenden, oder obliegt eine gewisse Grundvereinbarung, was (nicht) damit getan werden darf?
- Wissenschaftliches Arbeiten an der Universität
- Wo sind Aspekte wie Datenschutz geregelt (lediglich DSGVO oder weitere Dokumentationen?) und wo sind entsprechende Einschränkungen bzw. Einschätzungen einzusehen? Ist dafür jeweils eine Anfrage an die Datenschutzbeauftragten zu tätigen oder gibt es einen Wissenspool, in dem entsprechende Anfragen und Antworten einzusehen sind?
- Ähnlich der Fragen oben auch hier die Frage, inwieweit wissenschaftliches Arbeiten an der Universität mit dem Verwendungsrecht bzw. der Geheimhaltung interagiert:
- Dürfen WMA ihre Wissenschaftliche Arbeit nach außen kommunizieren, wie oben beschrieben?
(Differenziert nach Kategorie:- Literaturrecherche
(Differenziert nach: Öffentlich einsehbare | Durch die Uni-Bib zugängliche | intern vorliegende Literatur) - Kreative Arbeit, wie beispielsweise Ideenfindung oder Reflexion
- Wertschaffende Arbeit, wie beispielsweise Erzeugen von Erkenntnissen oder Ergebnissen
(Differenziert nach: Dissertationsbezogen | Universitätsbezogen | Fakutltätsbezogen | Lehrstuhlbezogen | Projektbezogen)
- Literaturrecherche
- Dürfen WMA ihre Wissenschaftliche Arbeit nach außen kommunizieren, wie oben beschrieben?
Wenn du mit einer dieser Fragen Erfahrungen gemacht hast oder weißt, wo die Antwort zu finden ist ->